Norm
EheG §92Rechtssatz
Im Fall eines Ausspruchs des Gerichts, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist, ist der dadurch belastete Ehegatte verpflichtet, den anderen Ehegatten schad- und klaglos zu halten, wenn dieser vom Gläubiger in Anspruch genommen wird. Im Außenverhältnis bleibt die Frage der Schuldentragung durch einen solchen Ausspruch unberührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126545Im RIS seit
14.03.2011Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013