RS OGH 2010/12/22 2Ob25/10f

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Veröffentlicht am 22.12.2010
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Norm

EheG §92
  1. EheG § 92 heute
  2. EheG § 92 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Im Fall eines Ausspruchs des Gerichts, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist, ist der dadurch belastete Ehegatte verpflichtet, den anderen Ehegatten schad- und klaglos zu halten, wenn dieser vom Gläubiger in Anspruch genommen wird. Im Außenverhältnis bleibt die Frage der Schuldentragung durch einen solchen Ausspruch unberührt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126545

Im RIS seit

14.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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