Norm
ABGB §166Rechtssatz
Der OGH hegt auch unter Bedachtnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 3. 12. 2009, Beschwerdesache Zaunegger gegen Deutschland, Bsw 22028/04, keine Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit des § 166 ABGB, nach dessen ersten Satz die Mutter mit der Obsorge für das uneheliche Kind allein betraut ist.Der OGH hegt auch unter Bedachtnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 3. 12. 2009, Beschwerdesache Zaunegger gegen Deutschland, Bsw 22028/04, keine Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit des Paragraph 166, ABGB, nach dessen ersten Satz die Mutter mit der Obsorge für das uneheliche Kind allein betraut ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125873Im RIS seit
07.07.2010Zuletzt aktualisiert am
04.01.2013