Norm
ABGB §97Rechtssatz
Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 382b Abs 1 EO führt nicht „automatisch“ auch zur (endgültigen) Verwirkung des Wohnungserhaltungsanspruchs (§ 97 ABGB) des Weggewiesenen. Die Beurteilung, ob die Berufung des wohnbedürftigen Ehegatten auf seinen Anspruch nach § 97 ABGB rechtsmissbräuchlich ist, bedarf einer umfassenden Interessenabwägung.Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 382 b, Absatz eins, EO führt nicht „automatisch“ auch zur (endgültigen) Verwirkung des Wohnungserhaltungsanspruchs (Paragraph 97, ABGB) des Weggewiesenen. Die Beurteilung, ob die Berufung des wohnbedürftigen Ehegatten auf seinen Anspruch nach Paragraph 97, ABGB rechtsmissbräuchlich ist, bedarf einer umfassenden Interessenabwägung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125839Im RIS seit
21.06.2010Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013