Norm
ZPO §249 Abs3Rechtssatz
Die Zurückziehung des gegen den Zahlungsbefehl erhobenen Einspruchs bewirkt, dass der Zahlungsbefehl rückwirkend in Rechtskraft erwächst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126660Im RIS seit
10.05.2011Zuletzt aktualisiert am
10.05.2011