Norm
ZPO §54 Abs1aRechtssatz
Einer Partei, die gegen die von ihrem Prozessgegner verzeichneten Kosten keine Einwendungen erhoben hat, fehlt infolge der vom Gesetz unterstellten Zustimmung bei Vorliegen einer dem Kostenverzeichnis entsprechenden Kostenentscheidung die Beschwer, sodass ein Rekurs dagegen zurückzuweisen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2009:RW0000466Im RIS seit
15.12.2011Zuletzt aktualisiert am
01.10.2020