Norm
StPO §32 Abs3Rechtssatz
Zur Entscheidung über einen Enthaftungsantrag nach der – die Hauptverhandlung beendenden – Verkündung des Urteils des Schöffengerichts ist der Vorsitzende allein zuständig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126662Im RIS seit
10.05.2011Zuletzt aktualisiert am
10.05.2011