Norm
IO §124Rechtssatz
Forderungen aus bereits vor Bekanntgabe der Masseunzulänglichkeit beendeten Zielschuldverhältnissen fallen nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 124a Abs 1 KO.Forderungen aus bereits vor Bekanntgabe der Masseunzulänglichkeit beendeten Zielschuldverhältnissen fallen nicht unter die Ausnahmebestimmung des Paragraph 124 a, Absatz eins, KO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126750Im RIS seit
09.06.2011Zuletzt aktualisiert am
21.10.2011