RS OGH 2011/3/30 7Ob130/10h

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Veröffentlicht am 30.03.2011
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Norm

VersVG §158o
  1. VersVG § 158o heute
  2. VersVG § 158o gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 509/1994

Rechtssatz

Die Veräußerung der Unternehmensanteile eines der beiden Gesellschafter einer GesbR und Mitversicherungsnehmers an einen Dritten im Rahmen eines Gesellschafterwechsels fällt auch unter diese Norm.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126929

Im RIS seit

07.07.2011

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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