Norm
ZPO §54 Abs1aRechtssatz
Verzeichnete ein Parteienvertreter unrichtige Kosten und wurden diese mangels Einwendungen des gegnerischen Anwalts vom Gericht nach § 54 Abs 1a ZPO ungeprüft zugesprochen, so kann von ihm nicht verlangt werden, dass er die eigene Partei dazu verhält, auf den materiell unrichtigen Kostenzuspruch zu verzichten.Verzeichnete ein Parteienvertreter unrichtige Kosten und wurden diese mangels Einwendungen des gegnerischen Anwalts vom Gericht nach Paragraph 54, Absatz eins a, ZPO ungeprüft zugesprochen, so kann von ihm nicht verlangt werden, dass er die eigene Partei dazu verhält, auf den materiell unrichtigen Kostenzuspruch zu verzichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126898Im RIS seit
30.06.2011Zuletzt aktualisiert am
30.06.2011