Norm
MRG §6 Abs1Rechtssatz
Eine anhängige Räumungsklage rechtfertigt weder die Abweisung eines auf die §§ 3,6 MRG gestützten Sachantrages noch die Unterbrechung eines Verfahrens zur Durchsetzung der Erhaltungsarbeiten.Eine anhängige Räumungsklage rechtfertigt weder die Abweisung eines auf die Paragraphen 3,,6 MRG gestützten Sachantrages noch die Unterbrechung eines Verfahrens zur Durchsetzung der Erhaltungsarbeiten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Keine Präjudizialität der Aufhebungserklärung des Mietverhältnisses für die Durchsetzung der ErhaltungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2011:RWZ0000166Im RIS seit
08.08.2011Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011