Norm
EO §354 VBRechtssatz
Wenn im gegen eine GmbH gemäß § 354 EO geführten Exekutionsverfahren zur Erzwingung unvertretbarer Handlungen im Strafbeschluss die Verhängung der Haft über den Geschäftsführer angedroht wird, ist dieser dagegen rekurslegitimiert.Wenn im gegen eine GmbH gemäß Paragraph 354, EO geführten Exekutionsverfahren zur Erzwingung unvertretbarer Handlungen im Strafbeschluss die Verhängung der Haft über den Geschäftsführer angedroht wird, ist dieser dagegen rekurslegitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126966Im RIS seit
02.08.2011Zuletzt aktualisiert am
16.04.2013