Rechtssatz
Kein Mitverschulden des Verletzten, der sich in einer Straßenbahn an einer Haltestange festhält und durch eine Schnellbremsung der Straßenbahn losgerissen wird und zu Boden stürzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126989Im RIS seit
11.08.2011Zuletzt aktualisiert am
11.08.2011