Norm
AngG §36 IVRechtssatz
Da die Frage, ob die Teilnichtigkeit einer Konkurrenzklausel hinsichtlich eines ein Jahr übersteigenden Zeitraums eine absolute Nichtigkeit ist, die von Amts wegen wahrzunehmen wäre, im Titelverfahren zu klären ist, ist sie vom Exekutionsgericht nicht zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127033Im RIS seit
29.08.2011Zuletzt aktualisiert am
29.08.2011