Norm
ABGB §1090 IIfRechtssatz
Sieht eine Klausel die Abtretung der Gewährleistungsansprüche der Leasinggeberin gegen den Lieferanten vor, obwohl sie im Eingangssatz statuiert, dass der Kunde verpflichtet ist, Gewährleistungsmängel beim Lieferanten geltend zu machen, was eine bereits erfolgte Abtretung dieser Ansprüche aber voraussetzt, so ist sie intransparent und für den Verbraucher unübersichtlich. (Klausel 5)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127533Im RIS seit
22.02.2012Zuletzt aktualisiert am
22.02.2012