Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Eine AGB-Klausel des Inhalts „Stornierung: Vor Vertragsbeginn durch jeden Antragsteller gegen Schadenersatz mindestens aber 15 % vom Basispreis möglich.“ erweckt den der tatsächlichen Rechtslage widersprechenden Eindruck, es müsste jedenfalls ein Schadenersatz von mindestens 15 % vom Basispreis bezahlt werden, und ist daher unzulässig. (Klausel 1)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127531Im RIS seit
22.02.2012Zuletzt aktualisiert am
22.02.2012