Rechtssatz
Der schriftliche Nachweis des Einvernehmens kann auch durch einen gemeinsam eingebrachten Schriftsatz beider Anwälte erfolgen, mit dem auf das hergestellte Einvernehmen hingewiesen wird oder gegebenenfalls prozessrelevantes Vorbringen erstattet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127147Im RIS seit
31.10.2011Zuletzt aktualisiert am
29.01.2013