RS OGH 2011/6/22 2Ob100/11m

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Veröffentlicht am 22.06.2011
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Rechtssatz

Der schriftliche Nachweis des Einvernehmens kann auch durch einen gemeinsam eingebrachten Schriftsatz beider Anwälte erfolgen, mit dem auf das hergestellte Einvernehmen hingewiesen wird oder gegebenenfalls prozessrelevantes Vorbringen erstattet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127147

Im RIS seit

31.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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