Norm
NAG §53aRechtssatz
Ist das Recht eines Unionsbürgers auf Daueraufenthalt im Inland gegeben, bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob auch die sonstigen, für einen mehr als drei Monate währenden Inlandsaufenthalt notwendigen Voraussetzungen (wie ausreichende Existenzmittel und umfassender Krankenversicherungsschutz) noch vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127041Im RIS seit
13.09.2011Zuletzt aktualisiert am
25.05.2012