Norm
EVÜ Art7Rechtssatz
Art 7 EVÜ ist auf vor dem 1. 12. 1998 abgeschlossene Arbeitsverträge nicht anzuwenden, diese unterliegen in kollisionsrechtlicher Hinsicht weiterhin dem IPRG.Artikel 7, EVÜ ist auf vor dem 1. 12. 1998 abgeschlossene Arbeitsverträge nicht anzuwenden, diese unterliegen in kollisionsrechtlicher Hinsicht weiterhin dem IPRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127204Im RIS seit
16.11.2011Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011