Norm
UrhG §5Rechtssatz
Bei der Verkleinerung von Bildern zu Vorschaubildern ("Thumbnails") durch von Suchmaschinen ausgelöste Programmbefehle an Browser der Nutzer liegt mangels Bearbeiter keine Bearbeitung im Sinn des § 5 UrhG vor.Bei der Verkleinerung von Bildern zu Vorschaubildern ("Thumbnails") durch von Suchmaschinen ausgelöste Programmbefehle an Browser der Nutzer liegt mangels Bearbeiter keine Bearbeitung im Sinn des Paragraph 5, UrhG vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127294Im RIS seit
09.01.2012Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013