RS OGH 2011/9/20 4Ob105/11m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2011
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Norm

UrhG §5

Rechtssatz

Bei der Verkleinerung von Bildern zu Vorschaubildern ("Thumbnails") durch von Suchmaschinen ausgelöste Programmbefehle an Browser der Nutzer liegt mangels Bearbeiter keine Bearbeitung im Sinn des § 5 UrhG vor.Bei der Verkleinerung von Bildern zu Vorschaubildern ("Thumbnails") durch von Suchmaschinen ausgelöste Programmbefehle an Browser der Nutzer liegt mangels Bearbeiter keine Bearbeitung im Sinn des Paragraph 5, UrhG vor.

Entscheidungstexte

  • RS0127294">4 Ob 105/11m
    Entscheidungstext OGH 20.09.2011 4 Ob 105/11m
    Veröff: SZ 2011/118

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127294

Im RIS seit

09.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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