Norm
ABGB §176 CRechtssatz
§ 176 Abs 1 ABGB handelt von nötigen Verfügungen im Rahmen der Obsorgeausübung durch die Eltern und bildet keine gesetzliche Grundlage für einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Elternteils dahingehend, dass einem Obsorgeberechtigten aufgetragen wird, sich selbst einer psychologischen Beratung zu unterziehen.Paragraph 176, Absatz eins, ABGB handelt von nötigen Verfügungen im Rahmen der Obsorgeausübung durch die Eltern und bildet keine gesetzliche Grundlage für einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Elternteils dahingehend, dass einem Obsorgeberechtigten aufgetragen wird, sich selbst einer psychologischen Beratung zu unterziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Obsorge, Maßnahme, Auftrag, Weisung, psychologische Beratung, Persönlichkeitsrecht eines ElternteilsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127248Im RIS seit
16.12.2011Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012