Norm
ABGB §1293Rechtssatz
Ordnet der Gesetzgeber in Ansehung der Pensionsansprüche des Empfängers der Sozialhilfe eine an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte, ex lege eintretende Legalzession an, ist diese Anordnung wegen derselben Interessenlage analog auch für zeitlich kongruente Schadenersatzansprüche wegen Vereitelung eines sonst von § 324 Abs 3 ASVG erfassten Pensionsanspruchs heranzuziehen.Ordnet der Gesetzgeber in Ansehung der Pensionsansprüche des Empfängers der Sozialhilfe eine an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte, ex lege eintretende Legalzession an, ist diese Anordnung wegen derselben Interessenlage analog auch für zeitlich kongruente Schadenersatzansprüche wegen Vereitelung eines sonst von Paragraph 324, Absatz 3, ASVG erfassten Pensionsanspruchs heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127390Im RIS seit
26.01.2012Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013