RS OGH 2011/10/12 2Ob246/08b, 5Ob95/09w, 3Ob31/11x

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Veröffentlicht am 12.10.2011
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Rechtssatz

Der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung ist auch für die Beurteilung eines Rechtserwerbs durch den Kläger aufgrund einer Zession maßgeblich. Eine (vor Klagseinbringung) unterlassene Verständigung des Schuldners steht der Wirksamkeit der Zession daher nicht entgegen, wenn die Zession durch die im Prozess nachgeholte Verständigung wirksam wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124488

Im RIS seit

16.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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