Rechtssatz
Der Fall einer „Selbstablehnung“ durch den Sachverständigen ist jenem seiner Ablehnung durch eine Partei gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127414Im RIS seit
01.02.2012Zuletzt aktualisiert am
01.02.2012