RS OGH 2011/10/20 2Ob184/11i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2011
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Rechtssatz

Der Fall einer „Selbstablehnung“ durch den Sachverständigen ist jenem seiner Ablehnung durch eine Partei gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127414

Im RIS seit

01.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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