RS OGH 2011/10/20 2Ob161/11g

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Veröffentlicht am 20.10.2011
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Rechtssatz

Ungeachtet des Umstandes, dass bei der Einspeisung eines Schriftsatzes in das ERV-System die genaue Uhrzeit dieses Vorgangs und somit der Beginn dieses spezifischen „Postenlaufes“ ? festgestellt werden kann, ist weiterhin davon auszugehen, dass eine mit einem bestimmten Tag gesetzte Frist auch dann gewahrt ist, wenn der entsprechende Schriftsatz bis Ende dieses Tages „zur Post“ gegeben wurde.

Entscheidungstexte

  • RS0127420">2 Ob 161/11g
    Entscheidungstext OGH 20.10.2011 2 Ob 161/11g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127420

Im RIS seit

01.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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