Norm
ZPO §41 D2Rechtssatz
Hat der OGH der Revision gegen die vorweg klagsabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen Folge gegeben, das Klagebegehren jedoch aufgrund einer zu Recht bestehenden Gegenforderung trotzdem abgewiesen, so ist die klagende Partei in den Vorinstanzen als unterlegen, im Revisionsverfahren jedoch als obsiegend anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127530Im RIS seit
22.02.2012Zuletzt aktualisiert am
22.02.2012