Norm
ABGB §1295 Ia3bRechtssatz
Mit dem Schutzzweck des § 446 Abs 3 ASVG ist es unvereinbar, im Fall der Unwirksamkeit eines Risikogeschäfts mangels Erteilung der ministeriellen Genehmigung dem Sozialversicherungsträger jenen Schaden zuzurechnen, der aus der vorzeitigen Auflösung eines spiegelbildlichen Risikogeschäfts des anderen Vertragsteils mit einem Dritten (Gegen-Swap-Geschäft) resultiert.Mit dem Schutzzweck des Paragraph 446, Absatz 3, ASVG ist es unvereinbar, im Fall der Unwirksamkeit eines Risikogeschäfts mangels Erteilung der ministeriellen Genehmigung dem Sozialversicherungsträger jenen Schaden zuzurechnen, der aus der vorzeitigen Auflösung eines spiegelbildlichen Risikogeschäfts des anderen Vertragsteils mit einem Dritten (Gegen-Swap-Geschäft) resultiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127327Im RIS seit
17.01.2012Zuletzt aktualisiert am
17.01.2012