RS OGH 2011/10/25 9ObA40/11i

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Veröffentlicht am 25.10.2011
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Rechtssatz

Das Abgeben eines bereits vorweg mit einem Wahlvorschlag versehenen Stimmzettels ohne Eintrag durch den Wähler kann nicht als eindeutige Stimme für die angegebene Liste angesehen werden. Wird der Stimmzettel dennoch als Stimme für die Liste gezählt, macht das die Wahl anfechtbar, sie ist aber allein deswegen nicht mit einer auch vom Arbeitgeber wahrzunehmenden Nichtigkeit behaftet.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 25.10.2011 9 ObA 40/11i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127721

Im RIS seit

09.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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