Norm
ArbVG §38Rechtssatz
Das Abgeben eines bereits vorweg mit einem Wahlvorschlag versehenen Stimmzettels ohne Eintrag durch den Wähler kann nicht als eindeutige Stimme für die angegebene Liste angesehen werden. Wird der Stimmzettel dennoch als Stimme für die Liste gezählt, macht das die Wahl anfechtbar, sie ist aber allein deswegen nicht mit einer auch vom Arbeitgeber wahrzunehmenden Nichtigkeit behaftet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127721Im RIS seit
09.05.2012Zuletzt aktualisiert am
09.05.2012