Norm
MRK Art14Rechtssatz
Das Verbot der Verwendung von gespendeten Eizellen bzw. Samenzellen für eine In-vitro-Fertilisation stellt eine ungerechtfertigte Diskriminierung von auf diese Methoden angewiesenen Paaren gegenüber Personen dar, die auf erlaubte Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung zurückgreifen können. (Bem: S. H. u.a. gg. Österreich)Das Verbot der Verwendung von gespendeten Eizellen bzw. Samenzellen für eine In-vitro-Fertilisation stellt eine ungerechtfertigte Diskriminierung von auf diese Methoden angewiesenen Paaren gegenüber Personen dar, die auf erlaubte Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung zurückgreifen können. (Bem: Sitzung H. u.a. gg. Österreich)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2010:RS0128017Im RIS seit
05.09.2012Zuletzt aktualisiert am
31.01.2013