RS OGH 2011/11/8 3Ob140/11a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.2011
beobachten
merken

Rechtssatz

Da im Fall der Abwehr von Eingriffen in ein bestehendes Recht jeder Miteigentümer zur Klage legitimiert ist, kann auch ein einzelner Wohnungseigentümer der Eigentümergemeinschaft den entsprechenden Unterlassungsanspruch abtreten.

Entscheidungstexte

  • RS0127385">3 Ob 140/11a
    Entscheidungstext OGH 08.11.2011 3 Ob 140/11a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127385

Im RIS seit

26.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten