RS OGH 2011/11/9 7Ob184/11a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.2011
beobachten
merken

Rechtssatz

Hält das Pflegschaftsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen eine nähere Überprüfung einer laufenden Abrechnung mit Hilfe von (allen) Belegen für nötig und fordert es deren Vorlage, so ist ein entsprechender Auftrag durch das Gesetz gedeckt.

Entscheidungstexte

  • RS0127361">7 Ob 184/11a
    Entscheidungstext OGH 09.11.2011 7 Ob 184/11a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127361

Im RIS seit

20.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten