Norm
ABGB §364 Abs2 B3Rechtssatz
Das Eindringen von Katzen auf das Nachbargrundstück ist nach § 364 Abs 2 ABGB zu beurteilen. Es berechtigt daher dessen Eigentümer nur unter den Voraussetzungen der Ortsunüblichkeit und Wesentlichkeit des Eingriffs zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.Das Eindringen von Katzen auf das Nachbargrundstück ist nach Paragraph 364, Absatz 2, ABGB zu beurteilen. Es berechtigt daher dessen Eigentümer nur unter den Voraussetzungen der Ortsunüblichkeit und Wesentlichkeit des Eingriffs zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Immission, Ortsunüblichkeit, Wesentlichkeit; KatzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127271Im RIS seit
23.12.2011Zuletzt aktualisiert am
27.05.2013