Norm
ABGB §364 Abs2 B3Rechtssatz
Die Grenzüberschreitung einer Katze mit freiem Auslauf kann aufgrund ihrer Wesensart nicht verhindert werden. Es besteht kein gesetzliches Gebot, Katzen ausschließlich innerhalb von Wohnräumlichkeiten zu halten. Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127272Im RIS seit
23.12.2011Zuletzt aktualisiert am
27.05.2013