RS OGH 2011/11/22 8ObA7/11d

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Veröffentlicht am 22.11.2011
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Rechtssatz

Nach dem Eintritt der normativen Wirkung eines Kollektivvertrags können allfällige Fragen des schuldrechtlich wirksamen Zustandekommens des Vertragsabschlusses ausschließlich von den mit Rechtssetzungsbefugnis ausgestatteten Kollektivvertragsparteien selbst aufgegriffen werden.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 22.11.2011 8 ObA 7/11d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127565

Im RIS seit

05.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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