RS OGH 2011/11/22 8Ob99/11h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2011
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Norm

ABGB §1422
GBG §61 A
  1. ABGB § 1422 heute
  2. ABGB § 1422 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Der aufgrund einer notwendigen Zession nachfolgende Hypothekargläubiger ist (wie ein außerbücherlicher Eigentümer) bereits vor der nur deklarativen Nachführung des Grundbuchstands zur Löschungsklage gegen eine sein dingliches Recht beeinträchtigende, materiell rechtswidrige Eintragung legitimiert.

Dies setzt aber voraus, dass der noch nicht erfolgten bücherlichen Übertragung des Pfandrechts keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen (hier: dass die notwendige grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt wurde).

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 22.11.2011 8 Ob 99/11h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127564

Im RIS seit

05.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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