Norm
ASVG §343Rechtssatz
Ein Rechtsanspruch des bestqualifizierten Bewerbers um eine Kassenplanstelle gegenüber dem Krankenversicherungsträger auf Abschluss eines Einzelvertrags besteht nicht, weshalb zu dessen Sicherung auch keine einstweilige Verfügung erlassen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127298Im RIS seit
09.01.2012Zuletzt aktualisiert am
09.01.2012