RS OGH 2011/11/23 12Ra79/11s

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Veröffentlicht am 23.11.2011
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Rechtssatz

Die nur zur Beschwichtigung einer Situation getätigte Äußerung des Arbeitgebers, „Neger“ sei kein Schimpfwort, stellt für sich allein keine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit dar.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Diskriminierung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2011:RL0000104

Im RIS seit

06.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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