Norm
GlBG §21Rechtssatz
Die nur zur Beschwichtigung einer Situation getätigte Äußerung des Arbeitgebers, „Neger“ sei kein Schimpfwort, stellt für sich allein keine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
DiskriminierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2011:RL0000104Im RIS seit
06.02.2012Zuletzt aktualisiert am
06.02.2012