RS OGH 2011/11/23 12Ra79/11s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2011
beobachten
merken

Rechtssatz

Die nur zur Beschwichtigung einer Situation getätigte Äußerung des Arbeitgebers, „Neger“ sei kein Schimpfwort, stellt für sich allein keine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit dar.

Entscheidungstexte

  • 12 Ra 79/11s
    Entscheidungstext OLG Linz 23.11.2011 12 Ra 79/11s

Schlagworte

Diskriminierung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0459:2011:RL0000104

Im RIS seit

06.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten