Norm
MRG §37 Abs3 Z17Rechtssatz
Im Verfahren auf Beseitigung eines Mehrheitsbeschlusses führt das passive Verhalten der übrigen Mit? und Wohnungseigentümer nach Billigkeitserwägungen zu deren Kostenersatzpflicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verfahrenskosten, Kosten, Kostenersatz, wohnrechtliches Außerstreitverfahren, Untätigkeit, Säumigkeit, Miteigentümer, WohnungseigentümerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127576Im RIS seit
07.03.2012Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012