RS OGH 2011/12/13 5Ob145/09y, 5Ob232/10v, 5Ob117/11h

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Veröffentlicht am 13.12.2011
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Norm

WGG 1979 §13 Abs2, WGG 1979 §22 Abs1 Z6, WGG 1979 §22 Abs2

Rechtssatz

Die besonderen Verfahrensregeln nach § 22 Abs 2 WGG betreffen explizit nur die Entscheidung über alle im Zusammenhang mit den Baukosten stehenden Fragen, aber nicht die gesamten Herstellungskosten.Die besonderen Verfahrensregeln nach Paragraph 22, Absatz 2, WGG betreffen explizit nur die Entscheidung über alle im Zusammenhang mit den Baukosten stehenden Fragen, aber nicht die gesamten Herstellungskosten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125911

Im RIS seit

27.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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