Norm
WGG 1979 §13 Abs2, WGG 1979 §22 Abs1 Z6, WGG 1979 §22 Abs2Rechtssatz
Die besonderen Verfahrensregeln nach § 22 Abs 2 WGG betreffen explizit nur die Entscheidung über alle im Zusammenhang mit den Baukosten stehenden Fragen, aber nicht die gesamten Herstellungskosten.Die besonderen Verfahrensregeln nach Paragraph 22, Absatz 2, WGG betreffen explizit nur die Entscheidung über alle im Zusammenhang mit den Baukosten stehenden Fragen, aber nicht die gesamten Herstellungskosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125911Im RIS seit
27.07.2010Zuletzt aktualisiert am
18.04.2012