Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Die von einem Unterhaltspflichtigen aufgrund einer strafgerichtlichen Weisung iSv § 179a StVG zu tragenden Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung und der psychotherapeutischen bzw medizinischen Behandlung sind bei Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage mindernd zu berücksichtigen.Die von einem Unterhaltspflichtigen aufgrund einer strafgerichtlichen Weisung iSv Paragraph 179 a, StVG zu tragenden Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung und der psychotherapeutischen bzw medizinischen Behandlung sind bei Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage mindernd zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127290Im RIS seit
09.01.2012Zuletzt aktualisiert am
17.02.2012