Norm
STPO §96 Abs2Rechtssatz
Ein Absehen des Vorsitzenden von der Beiziehung eines Schriftführers in Verbindung mit Protokollierung durch richterliches Diktat ist im Schöffenverfahren zwar zulässig, aber nur in ganz einfachen Fällen sachgerecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127381Im RIS seit
24.01.2012Zuletzt aktualisiert am
24.01.2012