RS OGH 2011/12/21 6Ob44/11f

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Veröffentlicht am 21.12.2011
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Rechtssatz

Dem Solidarschuldner, der teilweise Interzedent ist, kommt eine Teilzahlung des Hauptschuldners erst zugute, wenn dadurch die Restschuld unter den nicht von der Interzession betroffenen Teil der Forderung fällt.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 21.12.2011 6 Ob 44/11f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127523

Im RIS seit

22.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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