Norm
ASVG §333 Abs3Rechtssatz
Dass der Unfall „beim Betrieb“ vorgefallen sein muss, ergibt sich aus der Bestimmung des § 333 Abs 3 ASVG nicht.Dass der Unfall „beim Betrieb“ vorgefallen sein muss, ergibt sich aus der Bestimmung des Paragraph 333, Absatz 3, ASVG nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127607Im RIS seit
27.03.2012Zuletzt aktualisiert am
30.04.2014