Norm
stmk NaturschutzG §13Rechtssatz
Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Nutzung von in einem Europaschutzgebiet erfassten Liegenschaften wird allein durch die Einbeziehung ins Europaschutzgebiet ohne Festlegung von konkreten Ge- und Verboten in einer abgrenzbaren Weise nicht bewirkt, sodass die Liebenschaftseigentümer in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach § 25 stmk NaturschutzG haben.Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Nutzung von in einem Europaschutzgebiet erfassten Liegenschaften wird allein durch die Einbeziehung ins Europaschutzgebiet ohne Festlegung von konkreten Ge- und Verboten in einer abgrenzbaren Weise nicht bewirkt, sodass die Liebenschaftseigentümer in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach Paragraph 25, stmk NaturschutzG haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125530Im RIS seit
29.10.2009Zuletzt aktualisiert am
01.03.2012