Norm
AHG §2 Abs3Rechtssatz
Der in Besetzungsverfahren ergehende Dreiervorschlag der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofs (§ 10 Abs 2 Z 1 VwGG) ist ein „Erkenntnis“ iSd § 2 Abs 3 AHG, aus dem Amtshaftungsansprüche nicht abgeleitet werden können.Der in Besetzungsverfahren ergehende Dreiervorschlag der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofs (Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer eins, VwGG) ist ein „Erkenntnis“ iSd Paragraph 2, Absatz 3, AHG, aus dem Amtshaftungsansprüche nicht abgeleitet werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127986Im RIS seit
29.08.2012Zuletzt aktualisiert am
02.05.2014