RS OGH 2012/2/14 2Ob174/11v

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Veröffentlicht am 14.02.2012
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Rechtssatz

Aus der Aufgabenumschreibung für Sicherheitsfachkräfte gemäß § 76 ASchG lässt sich nicht zwingend ableiten, dass eine Sicherheitsfachkraft zur Unterweisung iSd § 14 ASchG verpflichtet ist.Aus der Aufgabenumschreibung für Sicherheitsfachkräfte gemäß Paragraph 76, ASchG lässt sich nicht zwingend ableiten, dass eine Sicherheitsfachkraft zur Unterweisung iSd Paragraph 14, ASchG verpflichtet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127678

Im RIS seit

23.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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