Norm
ASVG §273Rechtssatz
Die Zumutbarkeit einer Verweisung kann nicht nur an den inländischen Unterrichts- und in der Lehrausbildung vermittelten Inhalten gemessen werden; wenn daher einer im Ausland (hier: BRD) geschulten und ausgebildeten Krankenschwester die für einen Verweisungsberuf notwendigen Kenntnisse (hier: EDV-Grundkenntnisse) nicht verschafft wurden, ist auf den konkreten Wissensstand abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127649Im RIS seit
13.09.2012Zuletzt aktualisiert am
13.09.2012