Norm
GmbHG §76 Abs4Rechtssatz
Das Exekutionsgericht trifft im Exekutionsverfahren über die Verwertung eines Geschäftsanteils einer GmbH keine Verpflichtung zur Verständigung eines nach der Satzung zum Aufgriff berechtigten Gesellschafters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127664Im RIS seit
18.04.2012Zuletzt aktualisiert am
05.05.2014