Norm
VersVG §12 Abs2Rechtssatz
Eine qualifizierte Ablehnung nach § 12 Abs 3 VersVG ist nicht alleinige Voraussetzung für die Annahme eines schlüssigen Verzichts des Versicherers auf ein Sachverständigenverfahren.Eine qualifizierte Ablehnung nach Paragraph 12, Absatz 3, VersVG ist nicht alleinige Voraussetzung für die Annahme eines schlüssigen Verzichts des Versicherers auf ein Sachverständigenverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124809Im RIS seit
03.07.2009Zuletzt aktualisiert am
28.03.2012