Norm
KSchG §29Rechtssatz
Durch die Zuerkennung der Klageberechtigung an mehrere Verbände wurde die Möglichkeit von Parallelprozessen in Kauf genommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127688Im RIS seit
23.04.2012Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014