Norm
KSchG §28Rechtssatz
Im abstrakten Kontrollverfahren infolge einer Verbandsklage kann die Prüfung der Zulässigkeit von Klauseln nur generalisierend erfolgen; für eine individualvertragskonforme Auslegung ist in diesem Verfahren kein Raum. Es gelten somit andere Grundsätze als für die Auslegung - derselben oder anderer Vertragsinhalte - bei der Beurteilung im Rahmen eines „Individualprozesses“.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126157Im RIS seit
05.10.2010Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014